Notariat
Geschäftsbereiche
Notariell abgefasste Urkunden gewähren mehr Sicherheit in allen Vertragsfragen. Wenn persönlich weitreichende Folgen oder wirtschaftlich grundlegende Geschäfte behandelt werden, schreibt das Gesetz sogar zwingend die Befassung eines Notars mit der betreffenden Angelegenheit vor, so insbesondere für folgende
Geschäftsbereiche:
- Grundstückssachen (u.a. Veräußerung, Erwerb und Belastung von Grundbesitz),
- Handels- und Gesellschaftsrecht (u.a. Gründung von Gesellschaften sowie deren Eintragung im Handelsregister, Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen, Umstrukturierungen, Regelung der Unternehmensnachfolge),
- Ehe- und Familienrecht (Eheverträge, Adoptionen, Scheidungsfolgen- und Partnerschaftsverträge),
- Erbrecht (bestimmte Testamentsformen, Erbverträge, Erbscheinsanträge und bestimmte Formen der Erbauseinandersetzung).
