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Notariat

Internationale Geschäfte

Für die Bedürfnisse des internationalen Geschäftsverkehrs sind Notare auf Wunsch der Beteiligten befugt, ihre Urkunden in fremder Sprache zu errichten, so zum Beispiel, wenn Ausländer an Geschäften in Deutschland mitwirken oder wenn die betreffende Urkunde zur Verwendung im Ausland bestimmt ist.

Der Zuziehung eines Dolmetschers bedarf es nicht, wenn der Notar der betreffenden Sprache hinreichend kundig ist.